Ein effizientes Tool für Folgepflichten und IR
Das Exchange Reporting System (ERS®) ist die Schnittstelle für Emittenten des Prime Standard, des Scale und des Prime Standard für Unternehmensanleihen zur Erfüllung ihrer Zulassungs-, Einbeziehungs- bzw. Teilnahmefolgepflichten (z.B. der Übermittlung von Jahresfinanzberichten, Jahresabschlüssen und Lageberichten, Unternehmenskalendern, Unternehmenskurzporträts, Unternehmenskennzahlen und Ratings an die Deutsche Börse). Die per ERS übermittelten Daten werden über das Anlegerportal der Deutschen Börse (boerse-frankfurt.de) zeitnah veröffentlicht. ERS basiert auf einer offenen Schnittstelle; der Emittent kann seine Daten entweder direkt oder über einen Dienstleister an die Schnittstelle liefern.
Berichte und auch ein Großteil der anderen im Rahmen von Folgepflichten geforderten Dokumente müssen über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) übermittelt werden.
Das Exchange Reporting System (ERS) ist die Schnittstelle für Emittenten zur Erfüllung von Folgepflichten. Ein Großteil der von Emittenten über das ERS an die DBAG übermittelten Daten und Dokumente werden zeitnah nach der Übermittlung auf den Internetseiten der DBAG (unter www.live.deutsche-boerse.com) im Rahmen des Unternehmensauftritts des Emittenten angezeigt und so dem Publikum zur Verfügung gestellt.
Beispielsweise die folgenden Dokumente müssen über das ERS übermittelt werden:
Eine Übermittlung auf anderem Wege – insbesondere per E-Mail – ist für diese Übermittlungen nicht ausreichend.
Für die Übermittlung über ERS kann sich der Emittent entweder eines Dienstleisters mit Anbindung an das ERS bedienen oder aber sich selbst anbinden, um dann eigenständig über die Schnittstelle zu übermitteln.
Dem interessierten Anleger werden so alle nach den AGB DBAG geforderten Informationen gebündelt und leicht auffindbar unter www.live.deutsche-boerse.com (unter „Suche“ > Angabe des Emittentennamens > „Unternehmensangaben“) zur Verfügung gestellt.
Gegenwärtig müssen Dokumente in der Regel im .PDF-Format übermittelt werden. Abweichend davon ist der Jahresfinanzbericht eines Emittenten, dessen Aktien oder Aktien vertretende Zertifikate zum Prime Standard zugelassen sind und dessen Jahresfinanzbericht entsprechend den Vorgaben des European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden muss, als .ZIP-Datei einzureichen. Spezifische Informationen zur Dateizusammenstellung für die Übermittlung eines ESEF-konformen Jahresfinanzberichts finden Sie in der Rubrik „Jahresfinanzbericht“ der IPO-Line Being Public unter dem Gliederungspunkt „Art und Weise der elektronischen Übermittlung“. Weitere technische Einzelheiten, beispielsweise zu den einreichbaren Dateiformaten und zur möglichen Dateigröße, finden Sie in der geltenden Schnittstellenbeschreibung.
Sollte ein Unternehmen Emittent von mehreren unterschiedlichen Wertpapieren an der Frankfurter Wertpapierbörse sein (z.B. Emittent von mehreren Anleihen oder Aktien-Emittent, der gleichzeitig auch Anleihe-Emittent ist, im gleichen oder in unterschiedlichen Transparenzsegmenten), muss jede Folgepflicht für jedes Wertpapier separat erfüllt werden, was die mehrfache ERS-Übermittlung derselben Folgepflichtdokumente und -daten (z.B. von Ratings, Jahresabschlüssen etc.) erforderlich macht.
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.