Zulassung zum Handel
Zulassung zum Handel

Zulassungsvoraussetzungen und Zulassungsprozess für den Handel an den Handelsplätzen Deutsche Börse Xetra und Deutsche Börse Frankfurt 

An den Handelsplätzen Deutsche Börse Xetra und Deutsche Börse Frankfurt finden Handelsteilnehmer das gesamte Spektrum der Produkte und Dienstleistungen, die zum Börsengeschäft gehören.

Für die Teilnahme am Handel benötigen Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen eine Zulassung an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®). Die rechtliche Grundlage für die Teilnahme ist das FWB-Regelwerk.

Jeder Handelsteilnehmer kann danach eine unbegrenzte Anzahl an Händlern anmelden. Zum Abschluss von Börsengeschäften im Namen eines Handelsteilnehmers müssen Händler als zuverlässig gelten und über die notwendige berufliche Eignung (entsprechende fachliche Kenntnisse und praktische Erfahrungen) verfügen. Der Antrag auf Händlerzulassung erfolgt über die Einreichung der entsprechenden Formulare. Hierfür steht den Handelsteilnehmern der sog. Electronic eXchange Admission Service (eXAS) zur Verfügung.

Sie sind an einer Zulassung als Börsenteilnehmer an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) interessiert?

Unsere Mitarbeiter des Member Services and Admission-Teams helfen Ihnen gerne bei Fragen zum zeitlichen Ablauf einer Zulassung, den notwendigen Formularen oder auch mit allgemeinen Informationen zur Anbindung an das Handelssystem weiter. Schreiben Sie eine Email an client.services@deutsche-boerse.com.