Der Prime Standard ist ein Teilbereich des Regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten. Die Zugangsvoraussetzungen sowie die einzelnen Folgepflichten sind in der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse geregelt. Auf Antrag entscheidet die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse über die Zulassung zum Prime Standard. Der Antrag kann zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zum Regulierten Markt (General Standard) gestellt werden. Sofern der Geschäftsführung keine Umstände bekannt sind, wonach das Unternehmen die weiteren Zulassungsfolgepflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllen wird, sind die Aktien oder aktienvertretenden Zertifikate zum Prime Standard zuzulassen. Derartige Umstände werden regelmäßig vermutet, wenn beispielsweise das Unternehmen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
Die im Prime Standard geltenden Folgepflichten gehen über die Folgepflichten des General Standard hinaus und müssen neben diesen erfüllt werden. Der Prime Standard stellt damit an der Frankfurter Wertpapierbörse und sogar europaweit das Segment mit den höchsten Anforderungen dar. Die weiteren Zulassungsfolgepflichten des Prime Standard zeichnen sich nicht nur durch das höhere Maß der Transparenzanforderungen aus, sondern vor allem durch die Vorgabe, diese grundsätzlich auch in englischer Sprache zu erfüllen. Der Prime Standard ist damit die richtige Wahl für Emittenten, die sich insbesondere einem internationalen Investorenpublikum präsentieren möchten.
Detaillierte Informationen zum Ablauf des Zulassunsgverfahrens stehen Ihnen unter der Station „Zulassungsverfahren“ zur Verfügung. Nähere Angaben zu den einzelnen Folgepflichten des Prime Standard finden Sie unter den entsprechenden Stationen der Being Public-Line.