Rundschreiben
13. Okt. 2017

Clearing-Pflicht für im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelte verbriefte Derivate

Ab dem 3. Januar 2018 müssen alle im Regulierten Markt einer Börse abge-schlossenen Geschäfte mit Derivaten von einer zentralen Gegenpartei gecleart werden (Art. 29 Abs. 1 MiFIR ). Der Begriff „Derivate“ erfasst grundsätzlich auch verbriefte Derivate, insbesondere Strukturierte Produkte, die zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) zugelassen sind.

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.