Bekanntmachungen
23. Feb. 2023

Änderung der Verwaltungspraxis zur Zulassung von Aktien zum Handel im regulierten Markt im Falle eines Rechtsformwechsels mit sofortiger Wirkung

Der Rechtsformwechsel einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) in eine Aktiengesellschaft (AG)/ Societas Europaea (SE) oder auch umgekehrt, führt nicht zum Erlöschen der Zulassung der Aktien zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB).

Die Zulassungspraxis der Geschäftsführung der FWB sah bisher vor, dass bei einem Rechtsformwechsel von einer AG/SE in eine KGaA oder umgekehrt, der Gegenstand der Zulassung im Zeitpunkt des Rechtsformwechsels unterging. Mithin die Aktien nach dem Rechtsformwechsel neu zuzulassen waren.  

 

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.