Rundschreiben
12. Juni 2026

025/2026: Änderungen im Anschlussvertrag der Frankfurter Wertpapierbörse, in den AGB zum Anschlussvertrag sowie Änderungen des Preisverzeichnisses für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO, alle gültig ab 27. Juli 2026

Deutsche Börse-Rundschreiben 025/26

1.  Einführung 

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über die Verschiebung des Gültigkeitstermins für die im Deutsche Börse-Rundschreiben 020/26 mitgeteilten Änderungen im Vertrag über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV Xontro (Anschlussvertrag), in den AGB zu diesem Anschlussvertrag sowie im dazugehörigen Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse und der EDV XONTRO (Preisverzeichnis), dort Abschnitt B („Preisverzeichnis XONTRO“).

Das Gültigkeitsdatum für die Änderungen verschiebt sich vom 22. Juni 2026 auf den 27. Juli 2026. An den mitgeteilten Inhalten ändert sich nichts.

Diese Datumsänderung wird durch die Verschiebung der Migration der EDV XONTRO auf die Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse erforderlich. 

2.  Erforderliche Tätigkeiten

Über die von den Handelsteilnehmern bereits durchgeführten bzw. durchzuführenden technischen Vorbereitungen für die Migration der EDV XONTRO hinaus erfordert die Verschiebung des Gültigkeitsdatums der vertraglichen Änderungen keine Tätigkeiten auf Seiten der Handelsteilnehmer.

3.  Details

Die Änderungen wurden bereits im Deutsche Börse-Rundschreiben 020/26 beschrieben. Es ändert sich lediglich das Datum ihres Inkrafttretens.
 

Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der an der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) zugelassene Handelsteilnehmer bzw. Vendor nicht innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn erhebt.


Anhänge:

  • 1 – Geänderte Abschnitte des Vertrags über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse (Anschlussvertrag), gültig ab 27. Juli 2026
  • 2 – Geänderte Abschnitte der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertrags über die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse (Anschlussvertrag), gültig ab 27. Juli 2026
  • 3 – Geänderte Abschnitte im Preisverzeichnis für die Nutzung der Börsen-EDV der Frankfurter Wertpapierbörse, Abschnitt B (Preisverzeichnis T7 OTC Trade Upload Service), gültig ab 27. Juli 2026



Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Handelsteilnehmer der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministratoren, Bennante Personen, Allgemein

Verweis auf Rundschreiben:

Deutsche Börse-Rundschreiben 020/26

Kontakt:

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

www.cashmarket.deutsche-boerse.com 

Autorisiert von:

Michael Krogmann, Dr. Markus Kausch


Marktstatus XETR

XETR

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Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

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