Organisation der FWB

Sanktionsausschuss

Verstöße gegen börsenrechtliche Vorschriften ahnden

Der Sanktionsausschuss ist ein Organ der Börse. Seine Aufgabe ist es, Verstöße von Handelsteilnehmern oder Emittenten gegen börsenrechtliche Vorschriften, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse oder der Börsengeschäftsabwicklung sicherstellen sollen, zu ahnden.

Verstößt ein Handelsteilnehmer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die börsenrechtlichen Vorschriften, kann ihn der Sanktionsausschuss

  • mit einem Verweis,
  • mit einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro oder
  • mit Ausschluss von der Börse von bis zu 30 Handelstagen belegen.

Verstößt ein Emittent vorsätzlich oder fahrlässig gegen seine Pflichten aus der Zulassung, kann ihn der Sanktionsausschuss

  • mit einem Verweis oder
  • einem Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 1.000.000 Euro belegen.

Der Sanktionsausschuss der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) entscheidet in der Besetzung von einem vorsitzenden Mitglied und zwei beisitzenden Mitgliedern, die aus dem Kreis der zugelassenen Handelsteilnehmer bzw. der Emittenten von an der Börse zum Handel zugelassenen Wertpapieren vom Börsenrat befristed bestellt wurden. Bei seinen Entscheidungen ist er keinen Weisungen der Börsengeschäftsführung oder der Trägergesellschaft der Börse unterworfen; er unterliegt allein der Aufsicht durch die Börsenaufsichtsbehörde.

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.