Auf Landesebene sind die Börsenaufsichtsbehörden aktiv. Die hessische Börsenaufsicht ist Teil des hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum. Zu ihren Aufgaben gehört es, sicher zu stellen, dass die zum Börsenhandel zugelassenen Teilnehmer die börsenrechtlichen Vorschriften einhalten.
Sie überwacht in Zusammenarbeit mit der HÜSt die Preisbildungsprozesse und bewertet die an sie gemeldeten Missstände und Regelwerksverstöße. Sie hat zusätzlich die Rechtsaufsicht über die Organe der Börse. Neben der Geschäftsführung der Börse kann auch die Börsenaufsicht Vorgänge über Regelwerksverstöße von Marktteilnehmern an den Sanktionsausschuss weiterleiten. Unter anderem genehmigt die Börsenaufsichtsbehörde im Zuge ihrer Tätigkeit die Regelwerke der Frankfurter Wertpapierbörse sowie der Eurex Deutschland.