Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Regulierter Markt

7. Sonstige Folgepflichten

ls Emittent des Prime Standard unterliegen Sie weiteren Folgepflichten. Diese ergeben sich insbesondere aus dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht.

Kurz und knapp - das müssen Sie machen:

  • Einhaltung der Ad-hoc-Publizität (gem. § 26 WpHG),
  • Mitteilung von Veränderungen bedeutender Stimmrechtsanteile (gem. § 33 WpHG).


Details

Emittenten des Prime Standard  müssen neben den in dieser IPO-Line ausführlich dargestellten Pflichten auch diejenigen Folgepflichten erfüllen, die für die Emittenten im Regulierten Markt, General Standard, gelten. Hierzu zählen insbesondere die unter „Kurz und knapp – das müssen Sie machen“ aufgelisteten Verpflichtungen nach dem WpHG.

Für die Auslegung und Überwachung dieser Vorschriften ist die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig. Hilfreiche Ausführungen finden sich im Emittentenleitfaden der BaFin.

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.