Die Analystenkonferenz ist grundsätzlich in Form einer Präsenzveranstaltung durchzuführen, d.h. die Vertreter des Emittenten müssen physisch teilnehmen. Die Durchführung der Analystenveranstaltung ist aber auch in Form einer Telefon- oder Videokonferenz zulässig.
Die Analystenkonferenz muss sowohl außerhalb der Bilanzpressekonferenz (= Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Jahresabschlusszahlen) als auch außerhalb der Hauptversammlung durchgeführt werden. Hintergrund für die obligatorische Entkoppelung dieser Veranstaltungen sind die in der Praxis bestehenden unterschiedlichen Aufgaben, Funktionen und unterschiedlichen Adressatenkreise der Veranstaltungen, die eine kumulierte Durchführung nicht sachgerecht erscheinen lassen.
Der Emittent bestimmt den Ort, an dem die Analystenveranstaltung durchgeführt werden soll.
Ebenso ist es Sache des Emittenten zu entscheiden, in welcher Sprache er mit seinen Analysten reden möchte. Der Emittent wird sich dabei sinnvollerweise für die Sprache entscheiden, die alle seine Analysten verstehen können, denn nur dann können diese zutreffende und aussagekräftige Bewertungen und Kommentare über seine Aktie abgeben.
Die Analystenveranstaltung ist einmal jährlich durchzuführen. Für die Festlegung des Turnus kann der Emittent auf das Kalenderjahr oder sein Geschäftsjahr abstellen.
Der Termin für die Analystenveranstaltung ist im Unternehmenskalender einzutragen, § 54 Abs. 2 BörsO FWB. Der Unternehmenskalender ist entsprechend der Vorgaben des § 54 Abs. 3 BörsO FWB zu veröffentlichen und über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) zu übermitteln.