Im Falle von Veränderungen in Bezug auf das Unternehmen oder die von ihm einbezogenen Wertpapiere muss der Emittent die Deutsche Börse AG unverzüglich informieren.
Verpflichtet sind Emittenten
Kurz und knapp - das ist zu tun:
Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:
Der Deutsche Börse AG gegenüber müssen die folgenden Veränderungen mitgeteilt werden:
Die Mitteilungen über Veränderungen in Bezug auf den Emittenten und die von ihm einbezogenen Wertpapiere müssen entweder in deutscher oder in englischer Sprache verfasst sein.
Die vorgenannten Mitteilungen müssen unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Zögern, übermittelt werden.
Wie kann die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht sanktionieren?
Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.
Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen
Rule Enforcement
E-Mail: rule-enforcement@deutsche-boerse.com
Marktstatus XETR ⓘ
XETR
Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.
Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht.
Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard umfassend über den Vorfall zu informieren.
Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.