Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

10. Übermittlung von Veränderungsmitteilungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen

Durch die Übermittlung von Veränderungen in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen soll der Markt stetig über Veränderungen in Bezug auf das Gesamtvolumen der Anleihen informiert werden. 

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • von Anleihen im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Das Unternehmenskurzporträt ist in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen zu aktualisieren und
  • anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Die Folgepflicht ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) geregelt und ergibt sich im Einzelnen aus:

  • § 22 Abs. 1 lit. b) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen in Scale;
  • § 28 Satz 1 i.V.m. § 22 Abs. 1 und § 22 Abs. 1 lit. b) AGB DBAG für Emittenten von Anleihen im Basic Board.

Aktualisierungspflicht Unternehmenskurzporträt

Emittenten müssen spätestens nach Ende der Zeichnung über DirectPlace die erste Aktualisierung vornehmen. Danach muss der Emittent bis zum Ende der Platzierung mindestens einmal im Monat das Unternehmenskurzporträt in Bezug auf das platzierte Emissionsvolumen aktualisieren und übermitteln. Sind die Anleihen vollständig platziert, ist ab diesem Zeitpunkt eine monatliche Aktualisierung und Übermittlung nicht mehr nötig.

Übermittlung

Nach jeder Aktualisierung des Unternehmenskurzporträts in Hinsicht auf das platzierte Emissionsvolumen muss der Emittent das aktualisierte Kurzporträt anschließend über die Exchange Reporting System-Schnittstelle (ERS) an die Deutsche Börse AG übermitteln.

FAQ

Wie sanktioniert die Deutsche Börse AG Pflichtverstöße in Bezug auf diese Folgepflicht?

Die Deutsche Börse AG kann eine Vertragsstrafe gegen den schuldhaft handelnden Emittenten verhängen. Die Bemessung der konkreten Strafhöhe macht die Deutsche Börse AG insbesondere von der Dauer und dem Umfang der Pflichtverletzung und der Bedeutung des Verstoßes für den Kapitalmarkt abhängig.

Ebenso kann die Deutsche Börse AG die verhängte Vertragsstrafe unter Nennung des Emittentennamens und des konkreten Pflichtverstoßes auf ihrer Internetseite veröffentlichen.

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.