Folgepflichten & Exchange Reporting System

Folgepflichten Open Markt

7. Sonstiges Folgepflichten

Emittenten müssen auch die allgemeinen EU-Regelungen befolgen. So finden für Emittenten in Scale und Basic Board u.a. die mit der Marktmissbrauchsverordnung verbundenen Offenlegungspflichten unmittelbar Anwendung.

Verpflichtet sind Emittenten

  • in Scale für Aktien
  • in Scale für Unternehmensanleihen
  • im Basic Board

Kurz und knapp - das ist zu tun:

  • Veröffentlichung von Insiderinformationen (Einhaltung der Ad-hoc-Publizität)
  • Führen von Insiderlisten
  • Mitteilung über Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors’ Dealings)


Details

Die unter „Kurz und knapp – das ist zu tun“ aufgelisteten Verpflichtungen ergeben sich unmittelbar aus Art. 17, 18 und 19 VERORDNUNG (EU) Nr. 596/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (MAR).

Emittenten müssen neben den in dieser IPO-Line ausführlich dargestellten Pflichten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutsche Börse AG für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörse (AGB DBAG) insbesondere auch diese durch EU-Regelungen festgesetzten Folgepflichten erfüllen. Für die Auslegung und Überwachung dieser Pflichten ist jedoch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zuständig.

Besonderheit in Scale: Zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) gelten in Zusammenhang mit einer Notierung an einem KMU-Wachstumsmarkt Erleichterungen bei der Erfüllung von Folgepflichten durch die EU-Regelungen. Die Erleichterungen sind in den jeweiligen EU-Regelungen verankert und sind ausschließlich in Zusammenhang mit einer Notierung an einem KMU-Wachstumsmarkt anwendbar. An der Deutschen Börse ist das Börsensegment Scale seit Dezember 2019 als KMU-Wachstumsmarkt registriert. Emittenten, die in dem KMU-Wachstumsmarkt Scale gelistet sind, können von den Erleichterungen bei der Erfüllung von Folgepflichten zukünftig Gebrauch machen.

Infos & Kontakte

Marktstatus XETR

XETR

Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.

Notfallprozesse

Das sofortige Markt-Status Update erfordert eine aktivierte und aktuelle Java™ Software für den Web Browser.